Baupfusch – Immer wieder dominieren besonders schlimme Erfahrungen von Häuslebauern die Berichterstattung der Medien rund um den Hausbau. So ist es nicht verwunderlich, dass man als zukünftiger Bauherr oder zukünftige Bauherrin nicht um dieses Thema herumkommt und einfach nur hofft, dass beim eigenen Hausbau nichts schief gehen wird. 

 

In einer dreiteiligen Beitragsreihe klären wir Sie über Baupfusch, Baumängel oder Bauschäden auf, zeigen Ihnen, was Sie tun können, um Baupfusch vorzubeugen und helfen Ihnen, wenn Sie auf Ihrer Baustelle Baumängel entdeckt haben.

Das erwartet Sie in diesem Ratgeber:


 

Wissenswertes zu Beginn

„Hoffentlich geht alles gut!“ – Das hoffen alle Bauherren vor dem Baustart ihres Eigenheims. Die Angst vor Baupfusch ist groß, ist das Eigenheim doch oftmals ein langgehegter Traum, für den viele Menschen jahrelang sparen. Doch wie realistisch ist denn noch der perfekte Hausbau, bei dem alles glatt läuft?

So ein fehlerfreier Hausbau sei „mehr eine Ausnahme als die Regel“ – zu diesem Schluss kommt man in einem Artikel der Welt vom April 2021. Die Grundlage dafür bieten 1265 Prüfberichte von Bausachverständigen für Einfamilienhäuser, welche zwischen 2017 und März 2019 angefertigt wurden. Eine Studie des Bauherren-Schutzbundes (BSB) fand sogar heraus, dass auf Basis von 700 Baustellenkontrollen bei 100 Neubauvorhaben durchschnittlich 29 Baumängel gefunden wurden. Zudem merkt der Bauherren-Schutzbund (BSB) an, dass der Baumangel immer teurer wird, je später man ihn entdeckt. Daher ist eine frühe Erkennung und Beseitigung das A und O.

 

Was ist Baupfusch?

Wer sich über das Thema Baupfusch informieren möchte, stößt immer wieder auf verschiedene Begriffe: Baumängel, Bauschäden, Baupfusch oder Baufehler. Zunächst ist es wichtig zu wissen, was man unter den einzelnen Bezeichnungen versteht und wie sich diese voneinander differenzieren.

 

Baupfusch:

Hier handelt es sich um einen Sachmangel am Bauwerk oder bei Bauleistungen, welcher über zwei klare Definitionen verfügt: Eine findet man im §633 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die in Verträgen für Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/B-Verträge). Es liegt also ein Sachmangel vor, wenn die vereinbarte Beschaffenheit eines Gebäudes nicht erfüllt wurde, wenn sich das Gebäude nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, eine Beschaffenheit aufweist, die bei Bauwerken gleicher Art unüblich ist oder die der Auftraggeber nach Art des Gebäudes nicht erwarten kann (BGB).
Zudem liegt ebenfalls ein Baumangel vor, wenn die erbrachten Leistungen beim Bau gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen (VOB/B-Vertrag – gilt nur bei Abschluss).
Eine Unterscheidung von wesentlichen und unwesentlichen Baumängeln kommt vor allem bei der Abnahme des Bauwerks nach § 640 BGB eine wichtige Rolle zu, denn sie beeinflusst den weiteren Bauverlauf. Dabei ordnet man die Baumängel jedoch immer in einer Einzelfallentscheidung den jeweiligen Kategorien zu und orientiert sich dabei an der Art des Mangels, den Auswirkungen des Mangels auf die Funktionsfähigkeit der Gesamtwerkleistung, dem Umfang der Mangelbeseitigungskosten und mögliche Spätfolgen. Zudem erfolgt eine Abwägung der Interessen beider Parteien (Auftraggeber & Auftragnehmer) sowie das Maß der möglichen Beeinträchtigung.

Die verschiedenen Arten von Baumängeln:

 

Eine Folge von Baumängeln ist immer die Wertminderung des Gebäudes, bis der Fehler vollständig und korrekt beseitigt wurde. Vor allem unentdeckte Mängel können dabei auch noch andere, weitreichendere Auswirkungen haben, welche in Mängel- oder Mangelfolgeschäden kategorisiert werden. Zudem spricht man auch oft von einem Bauschaden als Folge eines Baumangels.

  • Mängelschäden:

Hier entstehen als Folge eines Baumangels weitere Schäden am Bauwerk. So können Feuchtigkeitsschäden zu Schimmel an anderen Bauteilen führen, die zunächst nicht betroffen waren.

  • Mangelfolgeschäden:

Bei Mangelfolgeschäden hat ein Baumangel negative Auswirkungen auf das Vermögen des Auftraggebers. Verschiebt sich zum Beispiel durch einen Baumangel der Einzugstermin, entstehen dem Bauherren so unvorhergesehene Kosten, die als Mangelfolgeschäden zu bezeichnen sind.

  • Bauschaden:

Ein Bauschaden bezeichnet die Verschlechterung einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis, wie einen Baumangel. Es kann also eine Folge eines Baumangels sein, muss es aber nicht. Der Begriff Bauschaden ist klar in der DIN-Norm 31051 definiert. Dabei umfasst die Verschlechterung das Abblättern, das Abplatzen, die Korrosion oder die Undichtigkeit einzelner Baustoffe bzw. -teile in Abhängigkeit des Schweregrads. Genau wie beim Baumangel resultiert ein Bauschaden immer in der Wertminderung des Gebäudes.

 

Im nächsten Beitrag zeigen wir Ihnen 7 Tipps, wie Sie sich vor Baupfusch schützen können.

 

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