Der Jahreswechsel steht nicht nur für neue Verordnungen und Regelungen, sondern ist auch der richtige Zeitpunkt, um eigene Träume zu verwirklichen. Mit Town & Country Haus kann Ihr Traum vom Eigenheim wahr werden. Welche Änderungen das Jahr 2022 beim Hausbau mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Effizienzhaus 55: Förderung endet zum 31. Januar 2022:
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden seit 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Dabei hat sich die Bundesförderung die Weiterentwicklung der drei Teilprogramme zur Aufgabe gemacht. Mit Blick auf die Klimaschutzziele des Landes endet die Förderung für das Effizienzhaus 55 zum 1. Februar 2022. Denn die Fördergelder sollen dahin fließen, wo am meisten CO2 eingespart werden kann.
Grunderwerbsteuer: Freibetrag bei Selbstnutzung:
Mit der neuen Ampel-Koalition dürfen Bauherren sich über Änderungen im Hausbau freuen. Laut der Regierung erhalten Bundesländer mehr Freiheiten bei der Grunderwerbsteuer und beim Hauskauf sollen zukünftig Steuervergünstigungen, wie ein Freibetrag bei Selbstnutzung geschaffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine detaillierten Informationen zur Änderung der Grunderwerbsteuer.
Baukindergeld: Förderantrag bis Ende 2023 einreichen:
Wenn Sie bis zum 31.03.2021 die Erteilung der Baugenehmigung erhalten haben, können Sie noch bis Ende 2023 die Gelegenheit nutzen und Ihren Förderantrag auf Baukindergeld stellen. Beim Hauskauf zählt wiederum das Datum des notariellen Kaufvertrages.
Hinweis: Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie spätestens sechs Monate nach Einzug in die eigenen vier Wände.
Strompreisentwicklung und EEG-Umlagen:
Der Strompreis setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen. Steuern, Abgaben und Umlagen machen die Hälfte des Strompreises aus und werden vom Staat festgelegt. Damit sind die Mehrwert- und Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und die EEG-Umlage gemeint. Der zweite Kostenblock beeinflusst ein Viertel des Strompreises mit dem Netzentgelt und den Kosten für den Zähler, die gesetzlich reguliert sind. Der dritte und kleinste Bestandteil ist der Einzige, der nicht vom Staat vorgegeben wird und sich aus Stromerzeugung, Transport und Vertrieb zusammensetzt.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind die vier Säulen der Energiewende. Die EEG-Umlage dient in diesem Zusammenhang als Instrument zur Förderung von regenerativen Energien. Ab 2022 sinkt die Umlage von 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Für private Nutzer wird Solarstrom dank EEG immer attraktiver, denn diese müssen bei einer maximalen Leistung von 30 kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden keine EEG-Umlagen zahlen.
Neue Bedingungen für Schornsteine ab 1. Januar 2022:
Um die Luft in Wohngebieten weniger stark zu belasten, soll der Schornstein bei Neubauten höher gebaut werden, da beim Heizen mit Holzöfen Feinstaub freigesetzt wird. Bundestag und Bundesrat haben gemeinsam eine Änderung der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen. Der §19 mit der Ableitbedingung für Abgase aus dem Verbrennen der Feststoffe steht dabei im Fokus. Dieser Paragraf setzt sich mit der Höhe und genauen Lage der Schornsteine auf dem Dach eines Gebäudes auseinander, weshalb der Gesetzgeber die bestehenden Bedingungen überarbeitet hat. Die Höhe der Schornsteine soll in Zukunft gewährleisten, dass die Abgase möglichst hoch gelangen und nicht zur Belastung der Anwohner werden.
Das bedeutet, dass die Öffnung der Schornsteine am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses angebracht werden und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen muss. Das kann für einen nachträglichen Einbau mehr Aufwand und höhere Kosten bedeuten.
Anstieg der CO2-Steuer:
Zum 1. Januar 2021 führte die Bundesregierung die CO2-Steuer ein, um den Schadstoffausstoß zu senken. Ab 2022 steigt die CO2-Steuer von 25 auf 30 Euro pro Tonne, weshalb die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stetig steigt.
Gaspreise steigen 2022:
Aus einer aktuellen Studie von Check24 geht hervor, dass rund 2,7 Millionen Haushalte in Deutschland ab 2022 mehr für Gas bezahlen müssen. Die Steigerung beträgt im Durschnitt mehr als 20 Prozent, weshalb das für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch 369 Euro Mehrkosten pro Jahr bedeutet. Mit Blick auf den Großhandelspreis wird der Preisanstieg ebenso deutlich, denn im November 2020 kostete eine Megawattstunde nur 14,18 Euro und im November 2021 bereits 94,05 Euro. Gründe dafür können die Nachfrage als auch wirtschaftliche Erholung mit dem Ende der Corona-Maßnahmen sein sowie die Windflaute in der Nordsee, wodurch weniger Strom produziert und auf Gas zurückgegriffen wurde. Ziehen Sie aus diesem Grund gegebenenfalls einen Anbieterwechsel in Betracht, um den wesentlichen Teil der Erhöhung zu umschiffen.
2022 hält viele Änderungen für Sie als Bauherren parat, weshalb Sie jederzeit gut informiert sein sollten. Mit Vollkasko-Massivhaus behalten Sie alle regionalen und bundesweiten Änderungen im Blick. Angefangen beim Massivhaus über das Grundstück bis hin zur Finanzierung Ihres Lebenstraumes. Dank dem Rundum-Sorglos-Paket von Town & Country Haus sind Sie stets gut beraten.
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